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24advantage agb - stand: 30.09.2009

1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

1.1 Die cayada GmbH (im folgenden 24advantage genannt) schaltet im Auftrag des Vertragspartners (Online-Shop bzw. Agentur, im folgenden Advertiser genannt) Display Werbung auf eigenen und externen Websites. Dabei kommt das so genannte Postview Tracking Verfahren zum Einsatz. Beim Aufruf des Werbebanners (Sichtkontakt) wird beim betrachtenden Internetnutzer eine kleine Textdatei (Cookie) auf die Festplatte geschrieben. Mit dieser Textdatei kann der Internetnutzer auch dann noch identifiziert werden, wenn zwischen Sichtkontakt und Kauf im Online-Shop mehrere Tage vergangen sind. Die Gültigkeitsdauer des Cookies ergibt sich aus der gesondert getroffenen Vereinbarung der Vertragspartner.
   
1.2 Die vom Advertiser bereitgestellten Display Werbemittel müssen den technischen Spezifikationen entsprechen, mit denen die Postview-Abrechnung ermöglicht wird. Grundsätzlich wird zur Sicherstellung der technischen Funktion die Infrastruktur der bekannten Affiliate- Netzwerke genutzt (z. B. zanox TPV, Tradedoubler iSales, affilinet eReach). Alternativ dazu kann auch die technische Infrastruktur des Advertisers zum Einsatz kommen, sofern die Messgenauigkeit auf dem Niveau der genannten Beispiel liegt.


2. Geltungsbereich der AGB

2.1 Mit der Annahme des Angebots durch den Advertiser erkennt dieser die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 24advantage an.
   
2.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Vertragspartner werden von 24advantage im Zweifel nur durch eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung anerkannt.


3. Leistungspflichten von 24advantage

3.1 24advantage schaltet auf Basis der gelieferten Werbecodes und Display Werbemittel Werbung für den Advertiser auf 3rd-Party Websites. Dafür schließt 24advantage Vereinbarungen mit externen Werbevermarktern. 24advantage übernimmt die Display Werbemittel ohne änderung, sofern keine gesonderte Vereinbarung existiert.
   
3.2 24advantage hat sicher zu stellen, dass die Werbung nur in angemessenen Werbeumfeldern erscheint, auf denen die Marke des Advertisers keinen Schaden nimmt. Von vornherein ausgeschlossen sind Buchungen auf Websites mit erotischen oder illegalen Inhalten.
   
3.3 Auf Nachfrage stellt 24advantage dem Advertiser frühestens nach Ablauf von drei Tagen ab Schaltungsbeginn eine Liste mit einigen der gebuchten Werbeträger-URLs zur Verfügung, die einen Querschnitt des Buchungsvolumens darstellen.
   
3.4 Das vom Advertiser vorgegebene Capping (maximale Anzahl Werbeeinblendungen) wird von 24advantage eingehalten. Sollte das Capping an einem Tag überschritten werden, erfolgt bis zum Ende des jeweiligen Monats eine entsprechende Minderauslieferung, damit die Cappingvorgabe für den kompletten Monat erfült wird.
   
3.5 24advantage ist bestrebt, dass die Werbung des Advertisers zu 100% im sofort sichtbaren Bereich der jeweiligen Website (bei einer Auflösung von 1152x864 Pixeln) ausgeliefert wird, ist hierbei jedoch auf die Ehrlichkeit des externen Werbevermarkters angewiesen. 24advantage verpflichtet sich daher, die Schaltungen mithilfe einer Visibility Tracking-Lösung zu überwachen und den Advertiser im entsprechenden Fall unverzüglich über die Einbindung zu informieren. Der Advertiser kann in dem Fall entscheiden, ob der gewünschten Werbeleistung trotzdem Genüge getan wird, wenn es sich z. B. um eine aufmerksamkeitsstarke Content Integration handelt. Ansonsten wird 24advantage den Werbevermarkter unverzüglich anweisen, die entsprechende Buchung zu stoppen.
   
3.6 Falls 24advantage feststellt, dass die vom Advertiser gelieferten Werbecodes fehlerhaft sind, wird dieser Zustand dem Advertiser unverzüglich mitgeteilt.


4. Vertragliche Pflichten des Advertisers

4.1 Der Advertiser stellt 24advantage die notwendigen Werbecodes und grafischen Display Werbemittel zur Verfügung. Dies geschieht entweder mithilfe der Infrastruktur eines Affiliate Netzwerks oder der Infrastruktur des Advertisers.
   
4.2 Sofern der Advertiser die technische Abwicklung selbst vornimmt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass 24advantage täglichen Einblick in statistische Auswertungen erhält, die mindestens Auskunft über die gelieferten AdImpressions, die Anzahl der Verkäufe sowie die konvertierenden Werbeträger (bzw. Werbeträger-ID) enthalten.
   
4.3 Der Advertiser hat sicher zu stellen, dass die zur Verfügung gestellten Werbecodes fehlerfrei funktionieren und die vermittelten Verkäufe aufgezeichnet werden.
   
4.4 Der Advertiser hat sicherzustellen, dass die inhaltliche und technische Gestaltung seines Werbebannerkeine Rechte Dritter (z.B. Marken- oder Namensrechte) verletzt oder gegen die Regelungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb verstößt (z.B. Irreführende Gestaltung des Werbebanners).
   
4.5 Der Advertiser stellt 24advantage von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese in Bezug auf eine von ihm zu vertretende Rechtsverletzung gegenüber 24advantage geltend machen und übernimmt diesbezüglich sämtliche notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.
   
4.6 Darüber hinaus darf das Werbebanner keine rassistischen, sexistischen, antisemitischen, antidemokratischen oder in ähnlicher Weise volksverhetzenden oder sittenwidrigen Inhalte aufweisen.


5. Kosten der Werbung und Vergütung der Werbeleistung

5.1 Die Werbeschaltungen für den Advertiser erfolgen auf Rechnung von 24advantage. Im Falle eines validen Verkaufs (innerhalb des jeweils vereinbarten Postklick- bzw. Postview-Zeitraums) erhält 24advantage eine Provision, deren Höhe gesondert vereinbart wird. Hierbei kann es sich um eine Fixprovision oder um eine prozentuale Vergütung entsprechend der Warenkorbhöhe handeln.
   
5.2 Bei Nutzung der technischen Infrastruktur des Advertisers wird die Provision nach Ablauf der Widerruffrist des Advertisers fällig, spätestens jedoch am 10. Werktag des übernächsten Monats. Im Falle der Bereitstellung über ein Affiliate Netzwerk gelten die Provisionsfristen, die in den AGB des Affiliate Netzwerks festgelegt sind.


6. Änderung der AGB

6.1 24advantage ist berechtigt, diese AGB während der laufenden Partnerschaft zu ändern und anzupassen. 24advantage wird dem Advertiser die geänderten Bedingungen in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich wird 24advantage dem Advertiser eine angemessene Frist für die Erklärung einräumen, ob sie die geänderten AGB für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten AGB als vereinbart. 24advantage wird den Advertiser bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht der Advertiser der änderung dieser AGB, so ist 24advantage berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB binnen 7 Werktagen zu kündigen.


7. Haftung von 24advantage

7.1 24advantage haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet 24advantage ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet 24advantage in demselben Umfang.
   
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts.
   
8.2 Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB lässt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
   
8.3 Hat der Advertiser keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Gerichtsstand Berlin.